Bei bestimmten Zahn-/Kieferfehlstellungen oder Fehlentwicklungen des Kiefers kann vor der kieferorthopädischen Behandlung oder auch begleitend ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein.
- Freilegung verlagerter Zähne: Wenn Zähne im Kiefer verbleiben oder schief im Knochen liegen und schräg herauswachsen würden, müssen sie nicht unbedingt entfernt werden. Stattdessen kann der Zahn oft chirurgisch freigelegt werden. Anschließend bringen wir ein kieferorthopädisches Bracket und einen feinen Draht an, mit denen der Zahn kieferorthopädisch in die vorgesehene Position bewegt wird.
- Kieferorthopädische Miniimplantate: Miniimplantate (kleine Stifte aus Titan) werden in den Kiefer eingesetzt, um spezielle Behandlungsgeräte für die Zahnkorrektur zu verankern. Miniimplantate sind von außen unsichtbar und schränken in aller Regel weder das Sprechen noch das Essen ein. Nach erfolgter Zahnkorrektur entfernen wir die Miniimplantate wieder.
- Entfernung überzähliger Zähne: Wenn im Kiefer zu viele Zähne angelegt sind, besteht das Risiko, dass diese Zähne die anderen Zähne verschieben. Der beste Weg kann die Entfernung des bzw. der entsprechenden Zähne sein.
- Chirurgische Gaumennahterweiterung: Ist bei Kindern der Oberkiefer zu schmal, finden die Zähne nicht genügend Platz. Zudem ist in vielen Fällen der Zusammenbiss von Ober- und Unterkiefer nicht harmonisch. Mit der Erweiterung des Oberkiefers kann oft Abhilfe geschaffen werden. Dazu trennen wir die beiden Hälften des Oberkiefers chirurgisch voneinander und setzen eine Apparatur zur Gaumennahterweiterung ein.
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